Sie soll genauso häufig sein wie die Lese- oder Rechtschreibschwäche, ist aber viel weniger bekannt: die Dyskalkulie, die Rechenschwäche. Die Schulordnung in Bayern sieht keine Hilfsmittel für betroffene Kinder und Jugendliche vor, obwohl sie in anderen Bundesländern erlaubt sind. Bürger und Landtagsabgeordnete machen gegen die Vorschrift jetzt mobil.
Beitrag vom BR 21.06.2017