(Quelle: Jochen Eichner / BR)
In Abiturzeugnissen darf kein Hinweis auf eine Rechtschreibstörung des Schülers enthalten sein. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Stand: 30.05.2014
(Quelle: Jochen Eichner / BR)
In Abiturzeugnissen darf kein Hinweis auf eine Rechtschreibstörung des Schülers enthalten sein. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Stand: 30.05.2014